Einfuhr von Schmuck und Uhren

Spezielle Bestimmungen für Schmuck und Uhren gibt es keine, einzig die Mehrwertsteuer ist auf die eingeführte Ware zu entrichten. Wenn es sich jedoch bei den Gegenständen um Fälschungen handelt, ist der Zoll verpflichtet, diese einzuziehen und zu vernichten. Gewisse Länder gehen kaum gegen Fälschungen vor, in der Schweiz jedoch wird das Markenrecht möglichst durchgesetzt. Aus diesem Grund sind die Richtlinien diesbezüglich ziemlich strikt.

Fälschungen

Das Kopieren von Markenprodukten schadet nicht nur den Herstellern der Originale, sondern sind auch nicht förderlich für ganze Herstellerland. Wertschöpfung und Arbeitsplätze können verloren gehen, das Kapital fehlt für Innovationen. Zudem finanziert sich oftmals das organisierte Verbrechen durch den Vertrieb von Fälschungen. Verschiedene Gesetze wie zum Beispiel das Schweizer Edelmetallkontrollgesetz verbieten daher Fälschungen.

Erkennungsmerkmale von gefälschtem Schmuck und gefälschten Uhren

Offensichtliche, billige Fälschungen sind leicht zu erkennen. Sobald es sich um gute Kopien handelt, welche auch in einem höheren Preissegment angeboten werden, ist es selbst für einen Fachmann äusserst schwierig, diese als Fälschungen zu entlarven. Teilweise müssen spezielle Geräte zur Hilfe beigezogen werden. Ein ziemlich sicheres Qualitätsmerkmal von Originalprodukten ist der Verkäufer selbst. In der Regel beliefern Schweizer Hersteller nur anerkannte Fachgeschäfte im Ausland. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie entsprechende Produkte nur an solchen Orten beziehen.

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