Souvernirs aus den Ferien und der Zoll

  • admin
  • admins Avatar Autor
  • Offline
  • Administrator
  • Administrator
  • Zollportal Schweiz
Mehr
6 Jahre 11 Monate her #2963 von admin
admin erstellte das Thema Souvernirs aus den Ferien und der Zoll
Eine alte Münze, eine schöne Koralle, eine antike Figur – es macht Spaß, sich mit Hilfe solcher Dinge an die schönsten Wochen des Jahres zu erinnern. Doch die Ausfuhr dieser Reisemitbringsel ist fast immer streng verboten. Wer erwischt wird, dem drohen empfindliche Strafen.

So macht sich in Griechenland strafbar, wer etwa beim Tauchen eine antike Münze findet und sie mitnimmt. Es ist verboten, archäologische Fundstücke vom Meeresboden an die Oberfläche zu bringen. Jedes Fundstück – ob an Land oder im Wasser – muss sofort der jeweils zuständigen Behörde gemeldet werden.

Noch genauer nehmen es die Griechen mit der Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen: Sie ist absolut tabu. Kein Wunder, dass auch das Auswärtige Amt vor Verstößen warnt: "Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort von archäologischen Fundstücken können auch gegen Ausländer mehrjährige Haftstrafen verhängt werden", lautet ein Reisehinweis für den Hellas-Staat.
Gefährliche Souvenirs

In der Türkei gilt: Der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von Antiquitäten ist verboten und kann mit Gefängnis bis zu zehn Jahren bestraft werden. (Foto: srt)
Reisende sollten grundsätzlich davon Abstand nehmen, gefälschte Produkte mit nach Hause zu bringen. (Foto: srt)
Auch die Einfuhr von Tieren hat ihre Grenzen. Eingelegte Kobras sollten nicht dazugehören. (Foto: srt)
Ein Zollbeamter präsentiert ein präpariertes Krokodil mit Pfeife im Maul. (Foto: Federico Gambarini dpa/lnw)
Luchsfell: Exotische Urlaubssouvenirs aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen stehen in der Urlaubszeit hoch im Kurs. (Foto: Federico Gambarini dpa/lnw)
Zollobersekretär Tobias Groß lässt Artenschutzhund Amy an Fluggepäck wittern. Nach einer zweijährigen Ausbildung kann der vier Jahre alte Schäferhund bedrohte Arten erschnüffeln. (Foto: Federico Gambarini dpa/lnw)
Amy ist einer von zwei Artenschutz-Spürhunden in Deutschland: Ihr Arbeitsplatz ist der Frankfurter Flughafen. Um an das Ziel ihrer Gelüste zu kommen, kann sie 350 bis 400 Koffer in nur knapp 15 Minuten schaffen. (Foto: Federico Gambarini dpa/lnw)
Ob Meeresschildkröte, Krokotasche, Koralle oder Orchidee - die Einfuhr ist streng verboten. Wer bei der Einfuhr solcher Mitbringsel erwischt werde, muss mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen. (Foto: Federico Gambarini dpa/lnw)
Welcher Tourist möchte sich ernsthaft solch eine Krokodil-Tasche zulegen? (Foto: srt)
Foto-Serie mit 10 Bildern
Türkei: Finger weg von allem, was alt aussieht

Noch härter gehen die Türken mit derartigen Vergehen zu Gericht. Hier gilt: Finger weg von allem, was auch nur alt aussieht. Der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von Antiquitäten ist verboten und kann mit Gefängnis bis zu zehn Jahren bestraft werden. Darunter fallen selbst bearbeitete Steine, die von den Behörden als Kulturgut deklariert werden.

Trotzdem tappen immer wieder Urlauber in die Souvenirfalle. Daher weisen auch Reiseveranstalter ihre Gäste vor Ort ausdrücklich auf die Gefahren hin. Vorsicht geboten ist bei: antiken Teppichen, Münzen und Bruchstücken von Säulen, Gebäuden und Statuen. Auch an den Flughäfen gibt es große Hinweistafeln, die auch in deutscher Sprache vor der Ausfuhr warnen. Und schließlich sind in Reisekatalogen entsprechende Informationen zu finden.
Harte Strafen auch in anderen Ländern

Andere Staaten halten es mit den strengen Gesetzen ähnlich – zumindest in der Theorie. So verbieten Tunesien und Jordanien jegliche Ausfuhr antiker Stücke, in Ägypten sind die Strafen hoch und können die Reisenden direkt in das Gefängnis führen.

In Sri Lanka gilt alles als Antiquität, was älter als 50 Jahre ist. Darüber hinaus dürfen auch seltene Bücher oder seltene Stücke von völkerkundlicher Bedeutung das Land nicht verlassen. Und Ecuador droht demjenigen mit Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren, der es eben doch nicht lassen kann.
Vorsicht bei Markenfälschungen

Und noch eine Gruppe von Mitbringseln ist zwar beliebt aber nicht legal: gefälschte Markenware. Bei Luxusuhren, Bekleidung oder Parfüm mit tollem Logo zu Spottpreisen drückt der Zoll allerdings ein Auge zu. Voraussetzung: Die Ware hat keinen "kommerziellen Charakter", sie wird im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt und der Gesamtwert beträgt nicht mehr als die Zollfreimenge.

Die Freimengen betragen für Flug- und Seereisende bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern 430 Euro. Bei Reisenden zu Lande gilt eine Höchstgrenze von 300 Euro. Im Zweifel sollten Urlauber die Belege vorzeigen. Letztlich entscheidet der jeweilige Beamte nach Augenschein. Werden die Freimenge oder andere Vorschriften überschritten, wird es teuer. Zudem kassiert der Zoll die kompletten Mitbringsel ein. Außerdem kann der Erwerb von Markenfälschungen schon im Urlaubsland unter Strafe stehen und dort sanktioniert werden – Italien beispielsweise hat hier sehr strikte Gesetze.
Finger weg von tierischen und pflanzlichen Mitbringseln

Finger weg, heißt das Gebot auch bei tierischen Mitbringseln. Was besonders exotisch aussieht, unterliegt nicht selten dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Schlangenleder, Elfenbein, aber auch Riesenmuscheln und Korallen können schon beim Abflug aus dem Urlaubsort für Ärger sorgen.

Dazu zählen in Ägypten auch Affen, Schnecken, Kobras oder Kakteen. Aus den USA dürfen Reisende unter anderem keine Orchideen oder Ginseng mitbringen.

Doch auch der Zoll interessiert sich für entsprechende Produkte. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich vom Verkäufer ein amtliches Zertifikat über die unbedenkliche Herkunft geben. Das hilft bei den heimischen Behörden.

Auf keinen Fall gehören lebende Tiere ins Gepäck. Immer wieder versuchen Reisende, Schlangen, Insekten, Vögel oder gar Affen an den wachen Augen der Grenzschützer vorbei zu schmuggeln. Die Tiere werden beschlagnahmt, hohe Geldbußen verhängt.

Das gilt auch für Pflanzen, etwa Orchideen oder Kakteen. Sogar die beliebten und unspektakulär aussehenden Regenmacher aus Kaktusholz können unter das Einfuhrverbot fallen. Und wer damit bei der Einreise erwischt wird, dem hilft auch der Hinweis nicht, er habe von den Regeln nichts gewusst.
Informationen vom Zoll

Wer sich nicht sicher ist, ob die Souvenirs aus geschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden, kann sich auf der Internetseite artenschutz-online.de des Zoll und des Bundesamts für Naturschutz informieren.

Hier hat der Zoll für verschiedene Länder geschützte Tiere und Pflanzen aufgelistet. Basis für die Auflistung sind bisherige Beschlagnahmefälle. Das heißt, auch andere nicht aufgeführte Tier- und Pflanzenarten können geschützt sein. Allerdings spiegelt die jeweilige Übersicht für Länder und Regionen nach Angaben des Zolls den weltweiten Handel mit geschützten Arten wider.

Zufrieden mit unserem Support?
Dann schenk uns doch ein LIKE auf Facebook!

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • admin
  • admins Avatar Autor
  • Offline
  • Administrator
  • Administrator
  • Zollportal Schweiz
Mehr
6 Jahre 11 Monate her #2964 von admin
admin antwortete auf das Thema: Souvernirs aus den Ferien und der Zoll
Und nicht vergessen. Diese Regelung giltet für praktisch alle Länder dieser Welt. Auch für die Schweiz!!

Zufrieden mit unserem Support?
Dann schenk uns doch ein LIKE auf Facebook!

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Ladezeit der Seite: 0.046 Sekunden

Partner | Impressum © Copyright 2013-2024 Auslandeinkauf