Unklarheit bei niedrigem Warenwert

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9 Jahre 2 Monate her #273 von sillae
sillae erstellte das Thema Unklarheit bei niedrigem Warenwert
Bei Einfuhr zahlt man grundsätzlich 11.50 oder 16.00 (je nach Herkunftsland) plus 3% des Warenwertes für die Verzollung durch die Post. 8% MWSt wird auf Warenwerte über 62.00 (sowie auf die Verzollungsgebühren) fällig.

Habe ich das richtig verstanden, dass bei Einfuhr (durch die Post) von Waren unter dem Wert 62.00 überhaupt keine Kosten anfallen (also weder die 11.50/16.00/3% noch die MWSt)?

Und ist das so, dass die 62.00 sich nicht nur auf den Warenwert an sich bezieht sondern die Verzollungsgebühren (11.50/16.00/3%) mit einschliesst? Bsp:

Elektronikartikel zu 50 Euro (ohne MWSt, inkl. Versandkosten) wird von DE in die Schweiz verschickt. Gehen wir davon aus, dass der Kurs 1:1 ist (d.h. 50 CHF) so beträgt der Warenwert zwar weniger als 62.00. Wenn man aber die Verzollungsgebühren dazuzählt, kommen wir auf 63.00 (50.00 + 11.50 + 3% von 50.00). Das würde dann bedeuten, dass die Verzollungsgebühren plus zusätzliche MWSt fällig werden. Ist das so korrekt?

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9 Jahre 2 Monate her - 9 Jahre 2 Monate her #274 von admin
admin antwortete auf das Thema: Unklarheit bei niedrigem Warenwert
Bei Einfuhr zahlt man grundsätzlich 11.50 oder 16.00 (je nach Herkunftsland) plus 3% des Warenwertes für die Verzollung durch die Post. 8% MWSt wird auf Warenwerte über 62.00 (sowie auf die Verzollungsgebühren) fällig.

Habe ich das richtig verstanden, dass bei Einfuhr (durch die Post) von Waren unter dem Wert 62.00 überhaupt keine Kosten anfallen (also weder die 11.50/16.00/3% noch die MWSt)?

- Richtig.

Und ist das so, dass die 62.00 sich nicht nur auf den Warenwert an sich bezieht sondern die Verzollungsgebühren (11.50/16.00/3%) mit einschliesst? Bsp:
- Nein, die Verzollungsgebühr wird nicht einbezogen. Nur das Porto wird dem Warenwert hinzugerechnet.

Elektronikartikel zu 50 Euro (ohne MWSt, inkl. Versandkosten) wird von DE in die Schweiz verschickt. Gehen wir davon aus, dass der Kurs 1:1 ist (d.h. 50 CHF) so beträgt der Warenwert zwar weniger als 62.00. Wenn man aber die Verzollungsgebühren dazuzählt, kommen wir auf 63.00 (50.00 + 11.50 + 3% von 50.00). Das würde dann bedeuten, dass die Verzollungsgebühren plus zusätzliche MWSt fällig werden. Ist das so korrekt?
- Nein. Die Verzollungsgebühr wird nicht eingerechnet. Somit ist der Wert unter CHF 62.00 und wird somit auch nicht MWST pflichtig.

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Letzte Änderung: 9 Jahre 2 Monate her von admin.

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