Nahrungsergänzungen aus den USA / Rabatte

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9 Jahre 5 Monate her #211 von Jo
Jo erstellte das Thema Nahrungsergänzungen aus den USA / Rabatte
Hallo,

ich habe eine Frage.

Für Nahrungsergänzungen wie Vitamine, Mineralstoffe etc. auf dem Postweg von den USA in die CH gilt ja eine Freigrenze von 200 Fr. (momentan ca. 210 USD) und ein Brutto-Höchstgewicht von ca. 5 kg.

D.h. es fällt keine Verzollung und es fallen somit keine entsprechenden Service-Gebühren von DHL-Express an, wenn die Bestellung unterhalb dieser beiden Grenzen bleibt.

Bei iherb.com ist es so, dass beim Bestellvorgang gewisse Prozente und Rabatte oder auch Abzüge durch sog. „Rewards credit“ (z.B. durch Freundschaftswerbung gesammelt) gewährt werden.
Der zu bezahlende Endbetrag kann dadurch deutlich unter dem eigentlichen Warenwert liegen.

Wie verhält es sich in dem Fall, wenn der zu bezahlende Endbetrag z.B. bei 200 USD (ca. 190 Fr.) liegt, einem aber 20 USD „credit“ gewährt wurden, der Warenwert vor Abzug dieses „credits“ also 220 USD betrug und somit einem Betrag von etwa 209 Fr. entspricht, der in dem Fall dann über der Freigrenze liegt, was eine Verzollung und damit eine teure fixe Service-Gebühr von DHL-Express zur Folge hätte?

Welcher Rechnungsbetrag wird hier zur Ermittlung herangezogen? Der tatsächlich bezahlte Betrag oder der teurere Warenwert vor Abzug der Rabatte?

Weiß das jemand sicher zu beantworten?

Viele Grüße
Jo

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9 Jahre 5 Monate her #212 von MisterMüller
MisterMüller antwortete auf das Thema: Nahrungsergänzungen aus den USA / Rabatte
Hallo Jo

Ich weiss, dass Vitamine und Mineralstoffe etc. unterschiedlich behandelt werden was den Import anbelangt. Zum Beispiel sind hochdosierte Vitamin D Kapseln anders zu behandeln als Selentabletten. Hier der Link zu den FAQ Swissmedic:

www.swissmedic.ch/marktueberwachung/0013...4/index.html?lang=de

Woher hast du die Information zu den CHF 200.00 Freigrenze und Gewicht von 5kg? Ich kaufe auch ab und zu mal VItamine aus dem Ausland. Allerdings habe ich nie etwas von einer solchen Begrenzung gehört.

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9 Jahre 5 Monate her #213 von Jo
Jo antwortete auf das Thema: Nahrungsergänzungen aus den USA / Rabatte

MisterMüller schrieb: Woher hast du die Information zu den CHF 200.00 Freigrenze und Gewicht von 5kg? Ich kaufe auch ab und zu mal VItamine aus dem Ausland. Allerdings habe ich nie etwas von einer solchen Begrenzung gehört.



Hallo,

habe das auf den Internetseiten des Zolls gefunden.

DHL-Express hat es bestätigt:

Was die Nahrungsergänzungsmittel anbelangt, so beträgt der Einfuhrzollansatz CHF 93.50 / 100 kg brutto. Wenn Sie also Nahrungsergänzungsmittel importieren erhalten Sie keine Verzollungsrechnung, wenn das Bruttogewicht des Paketes CHF 5.3 nicht übersteigt und die Berechnungsgrundlage für die Mehrwertsteuer maximal CHF 200.00 beträgt.


Meine eigentliche Frage konnte man allerdings nicht genau beantworten. Das hängt angeblich von der Deklaration des Händlers ab.

Gruß
Jo

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9 Jahre 5 Monate her #215 von admin
admin antwortete auf das Thema: Nahrungsergänzungen aus den USA / Rabatte
Hallo Jo

Wir sind der Meinung das einzig die dazugelegte Rechnung für die Deklaration zählt. Wenn der Rechnungsbetrag unter den CHF 200.00 ist, dann ist dieser Betrag relevant für die Zoll Veranlagung. Dann spielt es keine Rolle ob dieser Mittels Rabatt zustande gekommen ist oder nicht.

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9 Jahre 5 Monate her #219 von Jo
Jo antwortete auf das Thema: Nahrungsergänzungen aus den USA / Rabatte
Hallo,

ok, danke.

Übrigens muss das im DHL-Zitat natürlich heißen "wenn das Bruttogewicht des Paketes 5.3 kg nicht übersteigt ". Aber dürfte ja sowieso jedem klar sein. Hatte das Zitat kopiert, der Fehler war da schon drin.

Gruß
Jo

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9 Jahre 4 Monate her #241 von Jo
Jo antwortete auf das Thema: Nahrungsergänzungen aus den USA / Rabatte
Hallo,

ich hätte dazu noch eine weitere Frage. Bzw. eigentlich ist es eine generelle Frage zum Zoll per Post.

Diese Höchstgrenze von CHF 200.00, gilt diese pro Tag oder pro Bestellung?

Also könnten mir Gebühren anfallen bei mehreren Bestellungen an einem Tag bzw. Anlieferungen an einem Tag, die zwar jede für sich unterhalb der Freigrenze liegen, aber gemeinsam dann eben über der Freigrenze?

Oder ist das nicht pro Tag begrenzt sondern ganz klar pro Bestellung, so dass in dem Fall dann keine Gebühren anfallen?

Viele Grüße
Jo

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