Für gewisse Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse gibt es Einschränkungen, damit keine gefährlichen Krankheiten in die Schweiz eingeschleppt werden. Die Zollabwicklung in der Schweiz für diese Pflanzen finden Sie weiter unten. Gewisse Pflanzen sind generell verboten, da sie Träger von besonders gefährlichen Schadorganismen (Feuerbrand, Kastanienrindenkrebs, Virenerkrankungen, etc.) sein können:
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