Waffen und Munition für die Jagd und den Schiesssport:
Zwei persönliche Jagd- oder Sportwaffen bzw. eine Jagd- und 1 Sportwaffe mit dazugehöriger Munition, die nachweisbar (Schiesspläne, Einladungen zu Veranstaltungen, Jagdpatente, Pachtverträge für Jagdreviere) für die Jagd oder den Schiesssport vorübergehend ein- oder ausgeführt werden, werden abgabenfrei zugelassen.
Waffen und Munition für Wett- oder Trainingsschiessen:
Persönliche Waffen mit Munition, die nachweisbar für Wett- oder Trainingsschiessen vorübergehend ein- oder ausgeführt werden, benötigen keine Bewilligung.