Einfuhr Tiere

Die Einfuhr vieler Tier- und Warenarten ist nur aus bestimmten Ländern und Betrieben möglich – und auch dann nur zu festgelegten Bedingungen.

In besonderen Fällen ist im Voraus eine Bewilligung beim BVET zu beantragen. Beim Grenzübergang müssen die vorgeschriebenen Veterinärzeugnisse als Originale zusammen mit den Tieren oder Waren der zuständigen Grenztierärztin vorgewiesen werden.

Einfuhrdokumente und -zeugnisse müssen von der zuständigen Stelle des Herkunftslandes  eines Amtstierarzt  ausgestellt worden sein.


Pferde

  • Reinrassige Zuchttiere und andere (Tarifnummer 0101.2110 und 0101.2991)  
  
    • mit Zollkontingentsanteil (Kontingentszollansatz KZA)
 Fr. 120.--
    • mit Zollkontingentsanteil (KZA) und im Rahmen des präferenziellen Zollkontingents Nr. 119 (nur Tarifnummer 0101.2991, mit Ursprungsnachweis)
 Fr. 0.--
  • Reinrassige Zuchttiere (Tarifnummer 0101.2190)
 
    • ohne Zollkontingentsanteil (Ausserkontingentszollansatz AKZA)
 Fr. 3'834.--
  • Andere (Tarifnummer 0101.2995, 0101.2996, 0101.2997)
 
    • ohne Zollkontingentsanteil (Ausserkontingentszollansatz AKZA)
 
      • mit einer Widerristhöhe von mehr als 1,48 m
  Fr. 3'834.--
      • mit einer Widerristhöhe von mehr als 1,35 m, jedoch nicht mehr als 1,48 m
 Fr. 2'250.--
      • mit einer Widerristhöhe von nicht mehr als 1.35 m
 Fr. 900.--

Beispiel - Sie wollen ein Pferd importieren

  • Die allgemeinen Grundsätze für die Einfuhr von Tieren oder Waren tierischer Herkunft haben Sie bereits studiert.
  • Sie informieren sich weiter unter dieser Webseite
  • Damit haben Sie sich einen Überblick über die veterinärpolizeilichen Bestimmungen verschafft.
  • Selbstverständlich gelten für den Transport die Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung. Fragen Sie den Zoll für weitere Auskünfte bezüglich den genauen Abläufe bei der Einfuhr.
  • Ist Ihr Pferd ein Wildpferd, so gelten zusätzliche artenschutzrechtliche Bestimmungen

Katzen, Hunde und andere Haustiere

Tiere, die im Ausland gekauft und in die Schweiz importiert werden, sind zollfrei. Indessen ist die Mehrwertsteuer von 8,0 % des Warenwertes zu entrichten. Das Vorweisen einer Quittung erleichtert die Zollveranlagung.

Tierimport aus der EU, Norwegen und Island

Im Normalfall ist für solche Importe keine seuchenpolizeiliche Bewilligung vom BVET notwendig.

Zur Einfuhr sehr vieler Tiere aus der EU sind trotzdem amtliche Veterinärzeugnisse oder Handelsdokumente vorgeschrieben. Viele Nutztiere werden ausserdem nach der Einfuhr in die Schweiz amtstierärztlich überwacht. Fragen Sie vorgängig das Veterinäramt um alle nötigen Abklärungen treffen zu können.

Tierimporte aus anderen Ländern

Für die Einfuhr aus einem Drittland in die Schweiz gelten grundsätzlich die gleichen Veterinärbedingungen wie für eine Einfuhr aus diesem Drittland in die EU.

Mehr Informationen finden Sie hier: Link

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